Pferdekaufvertrag richtig gestalten | Rechte & Pflichten beim Pferdekauf

Der Pferdekauf ist für viele Reiterinnen und Reiter ein ganz besonderer Moment. Doch neben Emotionen und Vorfreude spielen auch rechtliche Fragen eine große Rolle. Denn Pferde gelten rechtlich als „Sachen“ (§ 90a BGB) und unterliegen daher den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer seine Rechte und Pflichten beim Pferdekaufvertrag kennt, schützt sich vor unangenehmen Überraschungen.

Der Pferdekaufvertrag im Visier

Was gilt als Mangel beim Pferd?

Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit (Ist-Zustand) von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit (Soll-Zustand) abweicht.

  • Beispiele: Abstammung, Farbe, Größe, Ausbildungsstand, Interieur (Charakter), Springvermögen oder Tauglichkeit für die Dressur.
  • Besonders wichtig: Gesundheit und Vorerkrankungen des Pferdes.

Rechte des Käufers bei Mängeln

Stellt sich nach dem Kauf ein Mangel heraus, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen:

  • Nachbesserung (z. B. Heilbehandlung)
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Vertrag (gegen Rückgabe von Pferd und Papieren, Rückerstattung des Kaufpreises und Erstattung notwendiger Kosten)
  • Schadenersatz

Ein Rücktritt ist allerdings erst möglich, wenn eine Nachbesserung erfolglos bleibt oder unzumutbar ist.


„Gekauft wie gesehen“ – wirklich sicher für den Verkäufer?

Viele Kaufverträge enthalten die Klausel „gekauft wie gesehen“. Diese schützt den Verkäufer aber nur, wenn er keine bekannten Mängel arglistig verschweigt.
Beispiel: Kennt der Verkäufer eine Vorerkrankung und verschweigt diese bewusst, bleibt er haftbar. Hier spielt die Beweisführung eine entscheidende Rolle, häufig durch Tierarztunterlagen.


Die Bedeutung der Ankaufsuntersuchung

Eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung ist dringend zu empfehlen.

  • Sie gibt dem Käufer Sicherheit über den Gesundheitszustand.
  • Der Kaufvertrag kann „aufschiebend bedingt“ geschlossen werden – das heißt, er wird nur wirksam, wenn das Untersuchungsergebnis positiv ausfällt.
  • Vorteil: Bei negativem Befund kommt der Vertrag gar nicht erst zustande.

Verbraucherschutz beim Pferdekauf: Beweislastumkehr

Kauft eine Privatperson ein Pferd von einem Unternehmer (gewerblicher Händler), gilt eine besondere Regelung:

  • In den ersten 6 Monaten nach Übergabe muss der Verkäufer beweisen, dass das Pferd mangelfrei war.
  • Das schützt den Käufer erheblich vor unerkannten Mängeln.

Fazit

Ein Pferdekaufvertrag ist mehr als nur ein Handschlag – er sollte sorgfältig und schriftlich geschlossen werden. Besonders wichtig sind klare Absprachen über Gesundheitszustand, Verwendungszweck und Ankaufsuntersuchung. Wer seine Rechte kennt, ist auf der sicheren Seite.

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