Wer sein Pferd nicht am eigenen Hof hält, schließt meist einen Einstellvertrag mit einem Pensionsstall ab. Doch was auf den ersten Blick nach einer einfachen Vereinbarung über eine Boxenmiete aussieht, ist rechtlich viel komplexer. Der Pferdeeinstellvertrag ist ein sogenannter Mischvertrag, der Elemente aus Miet-, Dienstleistungs- und Verwahrungsrecht vereint. Und genau das macht ihn so konfliktanfällig.
Was ist ein Pferdeeinstellvertrag?
Ein Einstellvertrag regelt die Unterbringung eines Pferdes im Pensionsstall. Typischerweise umfasst er:
- Miete der Box (nach § 578 BGB)
- Dienstleistungen wie Ausmisten, Einstreuen, Füttern oder Beritt
- Nutzungsrechte (z. B. Reithalle, Reitplatz, Sattelkammer)
- Verwahrungsaspekte, da das Pferd unter der Obhut des Stallbetreibers steht
Damit ist der Vertrag weit mehr als eine einfache Stallmiete.
Kündigungsfristen im Einstellvertrag
Früher nahm die Rechtsprechung an, dass eine Kündigung jederzeit ohne Frist möglich sei (analog Verwahrungsvertrag). Inzwischen gilt jedoch überwiegend die Auffassung, dass die Regeln des Mietrechts maßgeblich sind.
- Üblich sind Kündigungsfristen von ein bis drei Monaten (§ 580a BGB).
- Diese sollten unbedingt schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
Haftung des Stallbetreibers bei Verletzungen
Egal, wie der Vertrag rechtlich eingeordnet wird:
- Der Stallbetreiber haftet für Schäden, die einem eingestellten Pferd durch sein Verschulden entstehen.
- Viele Betreiber versuchen, ihre Haftung durch Vertragsklauseln zu beschränken.
- Solche Haftungsausschlüsse sind aber oft unwirksam, da sie gegen § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung) verstoßen.
Pfandrecht am Pferd – erlaubt oder nicht?
Ein weiterer Streitpunkt ist das Pfandrecht:
- Manche Stallbetreiber nehmen in ihre Verträge auf, dass bei Nichtzahlung ein Pfandrecht am Pferd entsteht.
- Problem: Der Eigentümer hat jederzeit Zugriff auf sein Pferd – ein klassisches Vermieterpfandrecht lässt sich daher kaum wirksam begründen.
- Versucht der Betreiber, den Zugang durch Verschließen der Box zu verwehren, liegt eine verbotene Eigenmacht vor.
Daher scheitert ein Pfandrecht am Pferd in der Praxis meist.
Praktische Tipps für Pferdebesitzer
- Verträge immer schriftlich schließen.
- Leistungen, Preise und Kündigungsfristen klar definieren.
- Vor Unterzeichnung auf Haftungsklauseln achten und diese ggf. prüfen lassen.
Fazit
Der Pferdeeinstellvertrag ist kein simpler Mietvertrag, sondern ein komplexes Vertragswerk. Pferdebesitzer sollten ihn sorgfältig prüfen, um spätere Streitigkeiten über Kündigung, Haftung oder Kosten zu vermeiden.

