Ausreiten im Wald gehört zu den schönsten Momenten im Reiterleben. Doch nicht jeder Weg darf ohne Weiteres genutzt werden – und wenn es zu einem Unfall kommt, stellt sich schnell die Frage: Wer trägt die Verantwortung? In Mecklenburg-Vorpommern gelten klare Regeln für Reiter und Waldbesitzer. Entscheidend ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.
Rechtliche Grundlagen: Reiten im Wald
- Nach § 28 Abs. 1 LWaldG M-V ist das Betreten des Waldes jedermann zur Erholung gestattet.
- Reiten und Kutschefahren sind nach Abs. 6 jedoch nur auf besonders gekennzeichneten Wegen und Plätzen erlaubt.
- Das Reiten im Wald geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers
Kommt es auf einem gekennzeichneten Reitweg zu einem Unfall, wird geprüft, ob der Waldbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.
- Diese Pflicht bedeutet, Wege in einem zumutbaren und benutzbaren Zustand zu halten.
- Sie entsteht immer dann, wenn jemand eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt.
- Auch eine Übertragung der Pflicht auf Dritte ist möglich – dann wird sie zur Überwachungspflicht.
Waldbesitzer und beauftragte Dritte haften in solchen Fällen gemeinsam als Gesamtschuldner (§ 840 BGB).
Typische vs. atypische Gefahren
- Typische Gefahren: Sie gehören zum Wald dazu und sind vom Reiter hinzunehmen – etwa herabhängende Äste oder Fahrspuren von Forstfahrzeugen.
- Atypische Gefahren: Sie entstehen durch menschliches Handeln und müssen beseitigt werden – z. B. absichtlich platzierte Hindernisse, umgestürzte Bäume, die nicht zeitnah entfernt werden, oder gefährliche Drahtzäune.
Gerichte sehen es als Aufgabe des Waldbesitzers, Reiter vor atypischen Gefahren zu schützen (OLG Köln, NJW RR 1987, 988).
„Reiten auf eigene Gefahr“ – was heißt das wirklich?
Oft finden Reiter an Waldrändern Schilder mit der Aufschrift „Benutzen auf eigene Gefahr“. Viele glauben, dass damit die Haftung des Eigentümers ausgeschlossen ist – das stimmt aber nicht.
- Diese Schilder bedeuten lediglich, dass der Eigentümer keine zusätzlichen Sicherungspflichten übernehmen muss.
- Die üblichen Verkehrssicherungspflichten bleiben aber bestehen.
Praktische Tipps für Reiter
- Nur die gekennzeichneten Reitwege nutzen.
- Auf den Zustand des Weges achten und gefährliche Stellen dokumentieren.
- Unfälle sofort melden – an Stall, Waldbesitzer oder ggf. die Versicherung.
Fazit
Waldwege sind ein Geschenk für Reiter, bringen aber auch rechtliche Fragen mit sich. Waldbesitzer müssen atypische Gefahrenquellen beseitigen, während Reiter typische Risiken des Geländes hinnehmen müssen. Am Ende gilt wie immer: Es kommt auf den Einzelfall an.

