Reitjagden gehören zu den traditionsreichsten Veranstaltungen im Pferdesport. Sie vereinen sportliche Herausforderung mit gesellschaftlichem Ereignis. Doch wo viele Reiter und Pferde aufeinandertreffen, steigt auch das Unfallrisiko – oft mit schweren Folgen. Wer haftet in solchen Fällen? Die Antwort hängt davon ab, ob ein Dritter oder ein Jagdteilnehmer betroffen ist.
Die Tücken der Weidezeit
Haftung bei Verletzung Dritter
Kommt es bei einer Reitjagd zu einem Unfall mit einer außenstehenden Person (z. B. Spaziergänger, Zuschauer), haftet grundsätzlich der Pferdehalter.
- Grundlage ist die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.
- Diese greift, wenn das Verhalten des Pferdes ursächlich für den Schaden war und der Geschädigte keinen Anlass zum Unfall gegeben hat.
Haftung unter Jagdteilnehmern
Unter den Jagdteilnehmern gelten andere Maßstäbe:
- Wer freiwillig an einer Jagd teilnimmt, begibt sich bewusst in einen Gefahrenbereich.
- Daher gilt die Tierhalterhaftung hier nicht automatisch.
- Eine Haftung kommt nur bei erheblichem Regelverstoß in Betracht – zum Beispiel, wenn ein Reiter zu dicht auffährt oder Sicherheitsregeln missachtet.
- Zusätzlich wird geprüft, ob ein Mitverschulden des Verletzten vorliegt (z. B. zu geringer Sicherheitsabstand).
Beispiele aus der Rechtsprechung
OLG Frankfurt (26.06.2009, Az. 24 U 202/08)
Ein Pferd keilte während einer Reitpause aus und verletzte einen anderen Reiter schwer.
- Ergebnis: Die Reiterin, die das Pferd führte, haftete als Tieraufseherin (§ 834 BGB).
- Der Eigentümer haftete als Tierhalter (§ 833 BGB).
- Ein Mitverschulden des Verletzten wurde nicht angenommen.
OLG Koblenz (26.01.2006, Az. 5 U 319/04)
Hier wurden wichtige Grundsätze für Jagdreiten und Ausritte festgelegt:
- Pferde, die zum Austreten oder Auskeilen neigen, müssen mit roter Schleife am Schweif gekennzeichnet werden.
- Solche Pferde müssen am Ende der Gruppe geritten werden.
- Kein Mitverschulden trifft einen Reiter, wenn er wegen plötzlicher Verzögerung kurzzeitig zu dicht auffährt und das Pferd ausschlägt.
Versicherungen beim Jagdreiten
Kommt es zu Unfällen, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Schadensersatzansprüche.
- Dazu zählen medizinische Behandlungen, Verdienstausfälle und ggf. Schmerzensgeld.
- Reiter sollten vor Teilnahme an einer Jagd prüfen, ob ihr Versicherungsschutz auch solche Veranstaltungen umfasst.
Fazit
Jagdreiten ist ein faszinierendes, aber auch risikobehaftetes Erlebnis. Rechtlich gilt:
- Bei Schäden Dritter haftet der Pferdehalter fast immer.
- Unter Teilnehmern ist die Haftung stark eingeschränkt und nur bei Regelverstößen gegeben.
- Klare Regeln, Rücksicht und Versicherungen sind der beste Schutz.

